Verwaltung von Pensionskapital – Vorsicht ist geboten

Hat ihr Unternehmen eine Pensionszusage gewährt und diese nicht über eine Versicherungslösung rückgedeckt sondern die Gelder verzinslich angelegt? Dann besteht auf jeden Fall Gesprächs- und möglicherweise auch Handlungsbedarf.

Woran liegt das?

Die Höhe der bilanziellen Pensionsrückstellungen ist maßgeblich vom HGB-Rechnungszins abhängig. Die gegenwärtige Niedrigzinsphase hat zu einem spürbaren Absinken dieser wichtigen Rechengröße geführt – mit der Folge, dass die bilanziellen Rückstellungen für Pensionen erfolgswirksam erhöht werden müssen. So führen 70 Basispunkte Zinsrückgang in 2015 zu einer Erhöhung der Pensionsrückstellungen Ihres Unternehmens von ungefähr einem Zehntel. Die Unternehmensberatung Mercer geht davon aus, dass sich der HGB-Rechnungszinssatz weiter deutlich verringern wird.

Welche weiteren Folgen sind damit noch verbunden?

Für die Anlage von Pensionskapital werden überwiegend verzinsliche Wertpapiere verwendet – allerdings ist gerade diese Anlageklasse extrem vom historischen Zinstief betroffen. Auf absehbare Zeit liegen hier die erwarteten Erträge im besten Fall zwischen 0% und 1% – und dabei ist die Gefahr von Vermögensverlusten durch Zinsschocks wie Anfang April 2015 noch nicht berücksichtigt.
In einem solch anspruchsvollen Anlageumfeld kommt es mehr denn je darauf an, auf diese neue Aufgabenstellung zu achten. Unsere Beratungspraxis zu diesem Thema zeigt, dass nicht wenige Banken und Vermögensverwalter selbst über den zurückliegenden Zeitraum von 5 Jahren negative Erträge bei der Anlage von Pensionskapital erzielt haben – Erträge, die jetzt dem Unternehmen schmerzlich fehlen.

Was können Sie tun?

Eine versicherungsmathematische Prognose hilft Ihnen, einen Anhaltspunkt über die Höhe und mögliche Entwicklung Ihrer Pensionsverpflichtungen zu erhalten.
Auf dieser Berechnungsgrundlage sollten Sie das Gespräch mit fachkundigen Beratern suchen, um die aktuelle Situation zu diskutieren und gegebenenfalls Lösungsideen zu entwickeln. Dabei sollte der Berater frei von Interessenkonflikten sein und unabhängig von Zwängen und Anreizen für Sie und das Unternehmen die geeignetste Lösung suchen.
Eine Mischung von mehreren Verwaltungsansätzen ist für den Abbau dieses Defizits mindestens so wichtig wie der Einsatz unterschiedlicher Anlageklassen. Mit den damit erzielbaren, robusten Anlageergebnissen können die künftig zu erwartenden Rückstellungserfordernisse etwas abgemildert werden.