Was bedeutet es für einen Anleger von einem Honorar-Anlageberater in Vermögensfragen beraten und betreut zu werden?
Anfang Juni gab der Bundesrat grünes Licht für das Honoraranlageberatungsgesetz. Das Gesetz soll die Interessen der Anleger zukünftig stärker in den Mittelpunkt einer Beratung stellen. Allein der Umstand, dass es hierfür ein Gesetz braucht, stimmt nachdenklich.
„Durch das neue Gesetz bestimmt allein die Interessenlage des Mandaten die Anlagelösung und nicht umgekehrt. Es ermöglicht, dem Mandanten partnerschaftlich und auf Augenhöhe begegnen zu können“, so Herr Hillinger von der Vermögensbutler AG. „Bei diesem Beratungsansatz ist kein Platz für Abhängigkeiten, Intransparenz und eigene Produkte. Verkaufs- und Vertriebsanreize jeglicher Art gibt es nicht.“
Zur Unabhängigkeit sollte auch eine breite Auswahl an Vermögensverwaltern mit unterschiedlichen Ideen und Arbeitsweisen gehören – die Mischung erhöht bekanntlich die Stabilität einer Anlage und hilft Risiken zu streuen. Leider ist dieser weitergehende Ansatz gesetzlich noch nicht verankert. Honorarberater, die eigene Vermögensverwaltungen favorisieren, sind leider auch nicht Interessenfrei.
Klare Regeln gelten beim Beratungshonorar. Der Mandant bezahlt für die Beratungsdienstleistung ein individuell vereinbartes Honorar. Provisionszahlungen an den Berater sind ausgeschlossen.
Die Abwicklung der Anlagetransaktionen kann entweder durch den Mandanten selbst übernommen werden (reine Beratung) oder durch den Betreuer ausgeführt werden.
Wie wirkt sich das neue Gesetz für den Mandanten aus?
Neben der Zeitersparnis – ein Ansprechpartner und trotzdem viele Vermögensverwalter, stellt der Berater ohne Interessenkonflikt seine Fachkompetenz dem Mandanten zur Verfügung. Bei einer Betreuung ohne Verwaltungstätigkeit kann zusätzlich das gesamte Vermögen objektiv begutachtet werden, da keine Konkurrenzsituation zu anderen Vermögensverwaltern entsteht. Darüber hinaus können durch den Betreuer – in Kenntnis der Kostenstrukturen und des höheren kumulierten Gesamtvolumens – oftmals auch Kostenvorteile für den Mandanten verhandelt werden.
Übrigens: Einen Honorar-Anlageberater erkennen Sie an seiner Zulassung durch das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen oder kurz BaFin. Diese Behörde stellt für die Mandanten sicher, dass die Vielzahl der gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.