• MIFID II

ÄNDERUNGEN DURCH MIFID II

MiFID II ist in aller Munde… aber nach wie vor fragen sich viele, was das eigentlich bedeutet. Wir möchten Ihnen in diesem Blogbeitrag die Bedeutung von MiFID II aus dem Bankchinesisch ins Deutsche übersetzen.

Zuerst einmal ist MiFID II ein Kürzel für die Überarbeitung der 2007 verabschiedeten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Markets in Financial Instruments Directive) –  die neuen europäischen Regeln für Wertpapiergeschäfte, um die seit Jahren unter dem Schlagwort MiFID II zwischen Politikern, Bankenvertretern und Verbraucherschützern gerungen wurde.

Am 3. Januar 2018 trat die europäische Finanzmarktrichtlinie MiFID II nun in Kraft. Lange war nicht klar, wie all die Neuerungen und Regulierungen umzusetzen sind. Daher eilte die Umsetzung bis zum Jahresende und versetzte die gesamte Branche in Stress.

In der Finanzberatungswelt änderten sich durch MiFID II ab 2018 folgende Dinge:

  • MiFID II erzielt eine nahezu Gleichstellung von privaten und professionellen Mandanten. Bisher gab es einige Erleichterungen in der Beratung professioneller Mandanten, diese fallen nun weg. Nur in unwichtigen Aspekten, wie zum Beispiel Werbeansprache, gibt es noch Unterschiede.
  • Eine Aufzeichnungspflicht für Telefongespräche im Rahmen der Anlageberatung ist Pflicht.
  • Das bisherige Beratungsprotokoll wird durch die Geeignetheitserklärung ersetzt: Es soll der Überprüfung dienen, ob das Wertpapierprodukt für die Anlageziele und die Risikotragfähigkeit des Kunden geeignet ist.
  • MiFID II erfordert die Definition eines Zielmarkts für Finanzinstrumente durch die Emittenten – jedes Wertpapierprodukt muss definierten Kundengruppen zugeordnet werden. Sie können hier erkennen, dass individualisierte Beratung durch die Behörde sehr erschwert wird.
  • Kostentransparenz: Vor der Ausführung eines Wertpapiergeschäfts muss künftig eine genaue Aufstellung der Kosten gefertigt werden. Sie werden nun also eine noch umfangreichere Ausarbeitung von uns erhalten – dargestellt in Prozent des Anlagebetrags und als absolute Größe in Euro. Hinzu kommen auch die Kosten eines späteren Verkaufs. Zum Jahresende muss zusätzlich noch eine genaue Aufstellung über alle tatsächlich angefallenen Kosten im Zusammenhang mit der Kapitalanlage erstellt werden.
  • MiFID II gibt vor, dass grundsätzlich für den Vertrieb von Wertpapierprodukten keine Provisionen mehr fließen sollen. Die Aufsicht kann allerdings Ausnahmen erlauben, wenn damit eine vermeintliche Qualitätsverbesserung verbunden ist. Qualitätsverbesserung bedeutet, dass beispielsweise Filialen betrieben werden oder eine jährliche Depotüberprüfung stattfindet. Die Banken/Finanzdienstleister werden die Ausnahmen daher sicherlich zur Regel machen. Es gibt also immer noch Lücken, auch weiterhin das Geschäft mit versteckten Kosten betreiben zu können.

Der eigentliche Grund für MiFID II ist, dass Verbraucherschützer der Meinung sind, versteckte Kosten würden zu Falschberatungen führen.

Alexander Beffert, Vermögensbutler

WIE KAM ES ZU MIFID II?

Der eigentliche Grund für all diese Maßnahmen in MiFID II sind die versteckten Vertriebskosten. Verbraucherschützer sind
der Meinung, dass diese versteckten Kosten zu Falschberatungen führen. Banken können und wollen ohne diese „Zusatzeinnahmen“
die bisherigen Strukturen nicht erhalten. Ein schier unlösbarer Konflikt, der nur durch Offenheit hinsichtlich
der Kosten gelöst werden kann. Auch wir sind der Meinung: Der Erhalt versteckter Provisionen muss verboten werden!
Andererseits muss der Verbraucher erkennen, dass Dienstleistung Kosten verursacht, die auch bezahlt werden müssen.

WAS BEDEUTET MIFID II FÜR UNSERE MANDANTEN?

Die Mandanten der Vermögensbutler AG sind bisher eine Art Vorreiter – offene Kosten unsererseits, Würdigung der Dienstleistung
ihrerseits. Die neuen Regeln bedeuten dennoch auch für uns einen Mehraufwand. Aber wir werden alles tun, um
unseren Mandanten in gewohnter Weise auch weiterhin eine sehr individuelle und unabhängige Finanzberatung zu vernünftigen
Kosten zu ermöglichen – das versichern wir!

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen oder ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

© Vermögensbutler GmbH